In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis zum Jahr 2050 wird er sich sogar verdreifachen. Durchschnittlich jeder 17. Bundesbürger wird dann pflegebedürftig sein.
Häufig wird vergessen, dass nicht nur ältere Menschen dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt sind, sondern auch Jüngere können durch einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit pflegebedürftig werden.
Jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden.Der Pflegefall ist mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen verbunden:
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird zum 1.1.2017 völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind künftig Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden Bereichen (in Klammern die Wertigkeit):
Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.
Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad.
Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.
Versicherte, die bislang eine Pflegestufe haben, werden ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einem Pflegegrad zugeordnet. Dabei gelten die folgenden Zuordnungsregelungen (eingeschränkte Alltagskompetenz = Demenz u.ä.):
Die Leistungen der einzelnen Pflegegrade:
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
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Häusliche Pflege durch Angehörige |
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316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
Häusliche Pflege durch Pflegedienst |
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689 € |
1.298 € |
1.612 € |
1.995 € |
Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim |
125 € |
770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
Die durchschnittliche Eigenbeteiligung bei vollstationärer Pflege beträgt je nach Pflegegrad bis zu 1.900 € monatlich. Die gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung bietet somit auch nach der Reform nur eine Grundabsicherung, die bei weitem nicht ausreicht. Eine private Pflegezusatz-Versicherung ist daher zu empfehlen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Download-Bereich ("Pflegeversicherung ab 1.1.2017").